Wünsche und Empfehlungsgründe gehören zur nachvollziehbaren Beratung. Werbung und Vergütung ersetzen diese Angaben nicht.
Welche Angaben machen eine Empfehlung nachvollziehbar?
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Wünsche und Empfehlungsgründe gehören zur nachvollziehbaren Beratung. Werbung und Vergütung ersetzen diese Angaben nicht.