Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung. Vertragsbedingungen sind zusätzlich zu prüfen.
Worauf bezieht sich der gesetzliche Grundbegriff der Berufsunfähigkeit?
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Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung. Vertragsbedingungen sind zusätzlich zu prüfen.