Der Unfallbegriff in §178 VVG betrifft eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person. Ein reiner Autoschaden ist etwas anderes.
Sind Sachschäden am Auto automatisch Gesundheitsschäden im Unfallbegriff des VVG?
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Der Unfallbegriff in §178 VVG betrifft eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person. Ein reiner Autoschaden ist etwas anderes.