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DEINE §34d PRÜFUNGSVORBEREITUNG

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Das Grundprinzip

Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer ist der Versicherer nach dem gesetzlichen Grundmodell nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Kürzung nach der Schwere des Verschuldens erfolgen. Prüfe abweichende vertragliche Vereinbarungen.

Deine Transferfrage

Weshalb ist die Aussage grobe Fahrlässigkeit bedeutet immer keine Leistung zu pauschal?

Merksatz

Erst Situation und Voraussetzungen prüfen, dann eine begründete Antwort geben.

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Starter-Lektion zur Orientierung. Für die vollständige Vorbereitung sind Rahmenplan, aktuelle Werte und prüfungsrelevante Bedingungen zusätzlich erforderlich.