Eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit darf nicht mit den dauerbezogenen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden.
Ist jede kurzfristige Arbeitsunfähigkeit automatisch Berufsunfähigkeit im Sinne von §172 VVG?
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Eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit darf nicht mit den dauerbezogenen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden.