§81 VVG unterscheidet Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist eine verhältnismäßige Kürzung vorgesehen.
Welche Aussage passt zum gesetzlichen Grundmodell bei grob fahrlässiger Herbeiführung?
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§81 VVG unterscheidet Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist eine verhältnismäßige Kürzung vorgesehen.