Plötzlich, von außen und unfreiwillig sind Bestandteile des Grundmodells. Vertragsbedingungen können weitere Ereignisse gleichstellen.
Welche Merkmale gehören zum gesetzlichen Grundmodell eines Unfalls nach §178 VVG?
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Plötzlich, von außen und unfreiwillig sind Bestandteile des Grundmodells. Vertragsbedingungen können weitere Ereignisse gleichstellen.